AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KUDO
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der hxi GmbH als Vermieter des Meeting- und Veranstaltungsraums am Pündterplatz 2, 80803 München (KUDO) und den Mieter:innen. Die AGB gelten auch als Hausordnung im KUDO.
1. Nutzungsgegenstand/ Nutzungsdauer
Am Pündterplatz 2, 80803 München vermietet die hxi GmbH das KUDO für Meetings und Veranstaltungen. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkund:innen als auch an Unternehmer:innen. Die hxi GmbH übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von dem/der Mieter:in gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, sowie evtl. Bestuhlung). Der/die Mieter:in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Das KUDO ist für Buchungen ab einer Mindestdauer von vier Stunden verfügbar. Für Fotoshootings und andere kreative Formate machen wir gerne eine Ausnahme.
2. Catering und Getränke
Catering kann über die hxi GmbH von einem externen Cateringunternehmen bezogen werden. Die Abrechnung erfolgt durch die hxi GmbH. Die hxi GmbH behält sich in diesem Fall vor, eine Pauschale in Höhe von 20 € für Service und Organisation zu erheben. Wird ein Catering gewünscht, muss die Bestellung spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin durch die hxi GmbH erfolgen. Der/die Mieter:in hat außerdem die Möglichkeit, Speisen selbst mitzubringen. In diesem Falle erfolgt kein Anspruch auf Service durch die hxi GmbH. Getränke (Kaffee, Tee, Wasser, Auswahl an antialkoholischen und alkoholischen (Bier, Radler) können ebenfalls direkt von der hxi GmbH bezogen werden. Die Abrechnung erfolgt pauschal entsprechend der Preise auf der KUDO-Homepage www.kudospace.de/preise/.
3. Nutzungsgebühren
Nach der Nutzung des KUDOs wird die Rechnung digital per Mail verschickt. Diese ist spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Das Konto ist der Rechnung zu entnehmen. Bei einer Nutzung ab 6 Stunden wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 € berechnet. Die hxi GmbH behält sich das Recht vor, die angebotenen Konditionen im Falle von abgesprochenen oder unabgesprochenen, kundenseitigen Änderungen der Buchung zu überarbeiten. Damit ist beispielsweise gemeint, dass eine höhere Personenanzahl sich an den Getränken bedient oder die vereinbarte Nutzungszeit überschritten wird. Die Raumausstattung ist im Preis enthalten und wird nicht extra abgerechnet.
4. Stornierung
Für eine Stornierung des bereits gebuchten Raums bestehen folgende Stornierungskonditionen:
- Das KUDO kann bis eine Woche vor dem fälligen Buchungstermin kostenfrei storniert werden.
- Wenn das KUDO nicht innerhalb des kostenlosen Stornierungszeitraumes storniert wird, wird der komplette Angebotspreis fällig. Dieser wird als Gutschrift vermerkt und kann bei neuer Buchung verwendet werden.
- Für das Catering kann eine kostenfreie Stornierung nicht garantiert werden. Es können je nach Cateringpartner Stornierungsgebühren anfallen, diese müssen wir leider an die Mieter:innen weitergeben.
5. Öffnungszeiten / Raumvorbereitung / Besichtigung
Das KUDO kann täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr gebucht werden. Anfragen die wir unter info@kudospace.de oder über die Website www.kudospace.de erhalten, werden von Montag bis Freitag bearbeitet. Wir sind telefonisch von Montag bis Freitag unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.
- 0172 72 88139 (Eva)
- 0151 64907172 (Freddy)
Eine Besichtigung der Räumlichkeiten kann nach rechtzeitiger Absprache mit der hxi GmbH während der Öffnungszeiten unter der Woche (Montag bis Freitag) erfolgen. Wir nehmen den/die Mieter:in gerne am Anfang des Buchungstermins in Empfang. Wir sind während des Buchungszeitraums telefonisch oder per Mail erreichbar. Ein Zutritt der Räumlichkeiten kann maximal 15 Minuten vor Beginn des Buchungszeitraumes über einen digitalen Zugang per Smartphone gewährleitet werden.
6. Auschlusskriterien
Der/die Mieter:in bekennt, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:
Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten.
Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten.
Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
Der/die Mieter:in versichert, dass die von ihm/ihr geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmer:innen, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der/die Mieter:in für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
Mitarbeiter:innen der hxi GmbH sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
7. Pflichten des/der Mieters:in
Der/die Mieter:in versichert, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der/die Mieter:in ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Der/die Mieter:in hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Der/die Mieter:in beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der/die Mieter:in diese der hxi GmbH auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Der/Die Mieter:in hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird (die empfohlene Personenzahl kann der Website entnommen werden). Bei Überschreitung haftet der/die Mieter:in für alle daraus entstehenden Schäden.
Der/Die Mieter:in hat dafür zu sorgen, dass das KUDO nach der Nutzung ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Abendbuchungen enden spätestens um 22:00 Uhr. Außer es wurde mit der hxi GmbH ein späterer Zeitpunkt vereinbart. Der/Die Mieter:in hat dafür zu sorgen, dass das KUDO verlassen wird und die Nachbarschaft ab der Nachtruhe nicht gestört wird.
8. Haftung
8.1 Haftung des/der Mieter:in
Der/Die Miter:in haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter:innen oder sonstige Vertragspartner:innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der/die Mieter:in für Schäden an Einrichtungsgegenständen und Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
8.2 Haftung der hxi GmbH
Die hxi GmbH stellt der/die Mieter:in die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der hxi GmbH unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Die hxi GmbH haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die hxi GmbH haftet nicht für von der/die Mieter:in eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
9. Vertragsstrafe
Sofern der/die Mieter:in gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der allgemeine Geschäftsbedingungen des KUDO zuwiderhandelt, den Ruf der hxi GmbH oder des KUDO schädigt, zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, und/oder an strafbaren Handlungen beteiligt ist und/oder diese duldet, hat der Mieter der Vermieterin unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 750 € zu zahlen.
Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nichtausgeschlossen.